Wer bereits eine BzA (Bestätigung zum Antrag) erhalten hat, sollte den Förderantrag zeitnah im KfW-Kundenportal prüfen und möglichst abschließen. Entscheidend ist nicht die Beratung oder das Angebot — sondern die tatsächliche Antragstellung und spätere Förderzusage.
Was soll sich ändern?
Nach den vorliegenden Reformunterlagen sollen insbesondere folgende Punkte angepasst werden:
- Förderfähige Investitionskosten für die erste Wohneinheit sinken von bisher 30.000 € auf zunächst 28.000 € — mit weiterer schrittweiser Absenkung.
- Klimageschwindigkeitsbonus wird von bisher 20 % auf zunächst 16 % reduziert.
- Effizienzbonus für Wärmepumpen soll voraussichtlich vollständig entfallen.
- Grundförderung 30 % soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben.
- Einkommensbonus wird neu gestaffelt: Haushalte mit niedrigem zu versteuernden Jahreseinkommen sollen stärker profitieren, andere Haushalte müssen mit geringeren Zuschüssen rechnen.
Vergleich: bisherige und geplante Förderung
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe ergibt sich nach den vorliegenden Unterlagen folgendes Bild:
| Haushalt / zu versteuerndes Jahreseinkommen | Bisher maximal | Voraussichtlich neu |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 21.000 € | bis 22.400 € ↑ |
| 30.001 – 40.000 € | bis 21.000 € | bis 19.600 € ↓ |
| 40.001 – 50.000 € | bis 16.500 € | bis 15.680 € ↓ |
| ab 50.001 € | bis 16.500 € | bis 12.880 € ↓ |
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind verbessert sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Ein Haushalt mit Kind kann dadurch in eine bessere Förderstufe fallen.
Wer ist besonders betroffen?
- Eigentümer mit alter Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, die den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen wollten — dieser soll schrittweise reduziert werden.
- Eigentümer mit besonders effizienter Wärmepumpe (natürliches Kältemittel oder bestimmte Wärmequelle) — der bisherige Effizienzbonus von 5 % soll voraussichtlich entfallen.
- Haushalte ohne Einkommensbonus — hier trifft die Kombination aus geringeren förderfähigen Kosten und wegfallendem Effizienzbonus am härtesten.
Beispiel: Förderverlust ohne Einkommensbonus
Bisher konnte ein selbstnutzender Eigentümer bei einer alten fossilen Heizung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 55 % Förderung erhalten: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus.
Bei 30.000 € förderfähigen Kosten entsprach das maximal 16.500 € Zuschuss.
Nach der geplanten Änderung könnten es bei 28.000 € förderfähigen Kosten und reduziertem Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 46 % = maximal 12.880 € Zuschuss sein.
Das entspricht einem möglichen Unterschied von 3.620 €.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Wer bereits eine Beratung, ein Angebot oder eine BzA vorliegen hat, sollte kurzfristig prüfen lassen, ob der Antrag noch unter den bisherigen Bedingungen gestellt werden kann.
- Eine BzA allein sichert die Förderung noch nicht endgültig. Entscheidend ist der Antrag im KfW-Portal und der spätere Förderbescheid.
- Vor Antragstellung sollte geprüft werden, ob alle technischen Angaben korrekt sind: Wärmeerzeuger, Systemauslegung, förderfähige Kosten, Eigentümerdaten und geplante Ausführung.
Laufende Planung? Jetzt kostenlos prüfen lassen.
Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Antrag noch zu den bisherigen Konditionen gestellt werden kann — und übernehmen die vollständige Antragstellung als zugelassene Energieeffizienz-Experten.
Jetzt kostenlos prüfen lassenKeine Fördergarantie durch Fachbetrieb oder Planer
Als Fachbetrieb können wir die technische Planung, Angebotserstellung und Antragvorbereitung unterstützen. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft jedoch ausschließlich die zuständige Förderstelle. Eine bestimmte Förderhöhe kann daher nicht garantiert werden. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen sowie der spätere Förderbescheid.
Fazit
Die Wärmepumpe bleibt für viele Gebäude eine wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Lösung. Durch die geplanten Änderungen kann sich die Förderhöhe jedoch kurzfristig verändern. Für viele Eigentümer kann es deshalb sinnvoll sein, laufende Projekte jetzt zügig zu prüfen und fördertechnisch abzusichern.
Wer bereits eine BzA erhalten hat oder kurz vor der Antragstellung steht, sollte nicht abwarten.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf aktuell vorliegenden Branchen- und Ministeriumsunterlagen (Stand: Juli 2026). Die geplanten Änderungen sind noch nicht offiziell in Kraft getreten. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der KfW.